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AktivBund · KfWRichtlinie: Stand 23. März 2020

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Premiumförderung)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Gefördert werden:

  • Querschnittstechnologien (Modul 1)
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
  • Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
  • Transformationsplan (Modul 5)
  • Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)

In Modul 4 wird die energie- und ressourcen­orientierte Optimierung von Anlagen und Prozessen mit einer Basis­förderung oder einer Premium­förderung gefördert. Diese unterscheidet sich nach den durchzu­führenden Maßnahmen und hinsichtlich der Antragstellung.
Auf nachfolgender Seite der Förderdatenbank können Sie sich über die Basisförderung im Modul 4 informieren: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Basisförderung)

Details zum Programm

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
vom: 25.01.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 14.02.2024 B2

Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

KfW-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

Weblink zum KfW-Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei)

Anlage zum KfW-Merkblatt 295 (Kredit) – Informationen zum Modul 4

Weblink zur Anlage des KfW-Merkblatts 295 (Kredit) (PDF, nicht barrierefrei)

 

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 25.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.2.2024, B2; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 12/2024.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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