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Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert werden:
- Querschnittstechnologien (Modul 1)
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
- Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
- Transformationsplan (Modul 5)
- Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Modul 6 fördert Investitionen für den Austausch oder die Umrüstung von Anlagen, damit diese mit elektrischer Energie betrieben werden können.
Details zum Programm
Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
vom: 25.01.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 14.02.2024 B2
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)
KfW-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
Weblink zum KfW-Merkblatt (PDF, nicht barriereftrei)
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 25.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.2.2024, B2; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 12/2024.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, die
- private Unternehmen,
- kommunale Unternehmen,
- Landesunternehmen,
- freiberuflich Tätige oder
- Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
- Sie müssen kreditwürdig sein.
- Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre betrieben werden.
- Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- Ihre Maßnahme muss inklusive Nebenkosten netto mindestens 2.000 EUR kosten.
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
- Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
