Auf dieser Seite (2 Abschnitte)
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert werden:
- Querschnittstechnologien (Modul 1)
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
- Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
- Transformationsplan (Modul 5)
- Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Im Modul 4 werden Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs in Unternehmen gefördert. Dabei wird zwischen der Basisförderung und der Premiumförderung unterschieden:
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie sich im Rahmen der Basisförderung Anlagen fördern lassen, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen.
- Bei der Premiumförderung handelt es sich um eine weitestegehnd technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Es gelten bestimmte Voraussetzungen wie der Nachweis über Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe mittels eines Einsparkonzeptes.
Auf nachfolgender Seite der Förderdatenbank können Sie sich über die Premiumförderung im Modul 4 informieren: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Premiumförderung)
Details zum Programm
Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
vom: 25.01.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 14.02.2024 B2
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)
BAFA-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 25.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.2.2024, B2; Merkblatt des BAFA, Stand 01.08.2024.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
