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KfW Capital investiert in Venture Capital- und Venture Debt-Fonds, die sich wiederum an jungen, innovativen technologieorientierten Unternehmen, unter anderem in Deutschland, beteiligen und dadurch deren Kapitalbasis stärken.
- KfW Capital ist institutioneller Investor, dessen Investments „pari passu“ (gleichrangig) mit weiteren privaten Investoren erfolgen.
- KfW Capital investiert sowohl in etablierte VC-Fonds als auch in First-Time-Fonds.
- KfW Capital investiert seit der Programmerweiterung auch in Opportunity-Fonds, also in solche Fonds, die sich an den „Top-Performern“ aus den Hauptfonds eines Fondsmanagers beteiligen.
- KfW Capital wendet im Investmentprozess ein auf den VC-Sektor ausgerichtetes Nachhaltigkeitskonzept an.
Ziel ist es, das Wagniskapitalangebot für technologieorientierte Start-ups und junge Unternehmen in der Wachstumsphase in Deutschland zu verbessern und dazu beizutragen, die Kapitalangebotslücke insbesondere in der Start-up- und Wachstumsphase zu schließen.
Als kapitalsuchendes Unternehmen können Sie die Finanzierungsmöglichkeit indirekt über Venture Capital-Fonds wahrnehmen.
Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die die Start-up- und Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können, maßgeblich in Deutschland investieren und folgende weitere Kriterien erfüllen:
- Die Zielfonds streben ein Volumen von mindestens 50.000.000 EUR an und haben mehrheitlich private Investoren, wobei kein Investor einen Mehrheitsanteil besitzt.
- Die Zielfonds finanzieren mindestens mit der von KfW Capital investierten Summe in Deutschland ansässige junge, innovative technologieorientierte Unternehmen
- Die Zielfonds haben ein unabhängiges privates Management, welches für die Investitionsstrategie relevante Erfahrung und Track Record vorweisen kann.
- Die Zielfonds haben klare Investitions- und Exitstrategien.
Die Förderung erfolgt als Beteiligung.
Der Anteil eines KfW Capital-Fondsinvestments liegt bei maximal 25.000.000 EUR (bei spätphasigen Fonds im Rahmen des ERP / der Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität maximal 50.000.000 EUR, bei Kombination der beiden Programme bis zu insgesamt 75.000.000 EUR) und bei maximal 19,99 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile des Fonds.
Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und KfW Capital
Stand: Juni 2025
Antragsverfahren
Programm laufend
Rechtliche Voraussetzungen
Die Anlageentscheidung fällt in mehreren Stufen. Die Fondsbeteiligungen erfolgen grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen (pari passu) wie die Beteiligung weiterer privatwirtschaftlicher Mitinvestoren. Die Zielfonds streben ein Volumen von mindestens 50.000.000 EUR an.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
