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Sie arbeiten an wegweisenden Lösungen für die Quantenhardware von morgen? Das BMFTR unterstützt Sie dabei, den entscheidenden Technologiesprung zum fehlerkorrigierten Quantencomputing zu meistern.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für ambitionierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Bereichen neutrale Atome, Supraleitung oder gefangene Ionen. Das Ziel ist es, die Fehleranfälligkeit von Quantenprozessoren drastisch zu reduzieren. Bis zum Projektende müssen Sie einen universellen, logischen Gattersatz im System demonstrieren.
Zusätzlich können Sie Mittel für den Aufbau von komplexen Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastrukturen erhalten (Modul B). Dies ermöglicht Ihnen den Marktzugang durch industrielle Prozesse und den Aufbau eines internationalen Portfolios an Schutzrechten. Sie profitieren von der Zusammenarbeit in interdisziplinären Verbünden und nutzen die Infrastrukturen als starke Knoten in einem europäischen Netzwerk.
Das BMFTR finanziert Ihre Vorhaben im Modul A mit bis zu 20 Millionen EUR (20.000.000 EUR) pro Verbundprojekt. Sie erhalten Zuschüsse für Ihr Personal, notwendige Instrumente, Ausrüstung sowie für Material und Dienstreisen. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf ihre projektbezogenen Ausgaben. Für Vorhaben im Modul B gibt es keine maximale Fördersumme.
Bitte beachten Sie: Für sehr hohe Fördersummen im Modul B kann bei Beteiligung von Unternehmen eine beihilferechtliche Notifizierungspflicht bestehen.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Missionsgetriebener Hardware-Wettbewerb: Fehlerkorrigiertes Quantencomputing mit Aufbau von Pilotlinien (Quantum Computing Competition)
vom: 20.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 07.04.2026 B1
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie führen ein Verbundprojekt mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft durch.
- Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft koordiniert Ihren Verbund als Systemintegrator.
- Mindestens ein Partner weist vor Projektstart ein System mit 24 ansteuerbaren Qubits nach.
- Dieses System muss eine Zwei-Qubit-Gatter-Fidelität von 99,5 % aufweisen.
- Sie verfügen über eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland.
- Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Partnern ab.
- Sie nutzen hierfür den Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
- Sie nutzen die Ergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.
Ausschlussgründe
- Technologieplattformen mit einer niedrigeren Reife sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung) erhalten in der Regel keine Förderung.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
