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Sie sind eine Nachwuchswissenschaftlerin oder ein Nachwuchswissenschaftler? Sie möchten sich im Bereich der Sozialpolitikforschung etablieren? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie dabei. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS). Ziel ist es, herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, sich für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren.
Sie forschen eigenverantwortlich über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu aktuellen sozialpolitischen Themen. Mögliche Schwerpunkte sind die Vermögensverteilung, soziale Dienste, Arbeiten im Alter oder die Auswirkung der Hybridisierung von Geschäftsmodellen in der Industrie. Das Programm fördert Vorhaben in verschiedenen Fachrichtungen. Dazu gehören Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politikwissenschaft und Geschichtswissenschaft.
Sie können Mittel für Ihre eigene Postdoc-Stelle erhalten. Zusätzlich werden bis zu 3 Stellen für Promovierende gefördert. Sie erforschen damit komplexe sozialpolitische Fragen interdisziplinär. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt Ihre Personalausgaben, Honorarausgaben, Investitionen sowie Ausgaben für Publikationen. Sie erhalten zudem eine Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von 20 % der direkt förderfähigen Personalausgaben. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 400.000 EUR jährlich je Nachwuchsgruppe. Nachwuchsgruppen können grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren gefördert werden. Forschungsprojekte können grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt Wert auf innovative Methoden. Auch der Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis ist wichtig. Als Teil des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) tauschen Sie sich aktiv mit anderen Forschenden aus.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik
vom: 06.11.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 19.11.2025 B2
Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Einrichtung von - 1. Nachwuchsgruppen und 2. Forschungsprojekten zur zeitgeschichtlichen Forschung als Fortschreibung der „Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945“ im Rahmen des „Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS)
vom: 23.03.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine öffentliche oder private Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungsinstitution in Deutschland.
- Sie kooperieren als außeruniversitäre Forschungsinstitution mit Hochschulen.
- Die Gruppenleitung hat eine herausragende Promotion, eine Postdoc-Phase, anspruchsvolle Veröffentlichungen und Forschungserfahrung.
- Sie sichern die Gesamtfinanzierung und erbringen in der Regel mindestens 10 % Eigenbeteiligung.
- Sie trennen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten eindeutig voneinander.
Ausschlussgründe:
Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihr Vorhaben nicht den fachlichen Zielen der Richtlinie entspricht. Themen ohne direkten Bezug zu sozialpolitischen oder sozialrechtlichen Fragen sind ausgeschlossen. Rein fachspezifische Vorhaben ohne interdisziplinären Ansatz erfüllen die Voraussetzungen nicht. Auch Vorhaben ohne Bezug zu den Schwerpunkten in Kapitel 5.1 der Richtlinie werden in der Regel abgelehnt.
Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst).
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
