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Sie forschen an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Entwicklung des Sozialstaats? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie dabei. Gefördert werden zeitgeschichtliche Projekte, welche die Sozialpolitikgeschichte von 1990 bis 2008 untersuchen.
Ziel ist eine Analyse politischer Entscheidungen auf Basis einer eingehenden Quellenauswertung. Ihr Forschungsprojekt kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren finanziert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des „Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS). Sie können Fragestellungen zu 4 speziellen Themenfeldern bearbeiten.
Sie können Vorhaben in den Fachrichtungen Geschichtswissenschaft, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik oder Politikwissenschaft durchführen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Ihr Vorhaben mit bis zu 400.000 EUR. Die Förderung läuft grundsätzlich bis zu 3 Jahre. Sie können Zuschüsse für Ihr Projektpersonal, für Honorare und für Investitionen erhalten. Das Bundesministerium übernimmt auch Ausgaben für Open-Access-Publikationen. Zusätzlich erhalten Sie eine Pauschale für Ihre Verwaltungsausgaben. Diese beträgt 20 % auf Ihre direkten Personalausgaben. Es wird erwartet, dass Sie Ihre Ergebnisse am Ende in Fachzeitschriften, Sammelbänden oder Monografien veröffentlichen.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik
vom: 06.11.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 19.11.2025 B2
Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Einrichtung von - 1. Nachwuchsgruppen und 2. Forschungsprojekten zur zeitgeschichtlichen Forschung als Fortschreibung der „Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945“ im Rahmen des „Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS)
vom: 23.03.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine öffentliche oder private Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungsinstitution in Deutschland.
- Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens.
- Sie erbringen in der Regel mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenbeteiligung.
- Sie trennen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten eindeutig voneinander.
Ausschlussgründe:
- Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen, die zu Ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn für Ihre Maßnahme bereits gesetzliche Finanzierungsregelungen bestehen.
- Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben ohne Bezug zu den 4 vorgegebenen zeitgeschichtlichen Themenfeldern (Kapitel 5.2 der Bekanntmachung).
Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst).
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
