Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Förderung zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt nach §§ 2, 3 FFG--Filmförderungsgesetz
(§§ 2 und 3 Abs. 2 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
- Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -
Anträge können fortlaufend digital über das von der FFA zur Verfügung gestellte Antragsportal gestellt werden. Sie sind rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der geplanten Projektdurchführung (Projektbeginn) zu stellen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
