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AktivLand · Hessisches WirtschaftsministeriumRichtlinie: Stand 01. März 2021

Förderung von Computer- und Videospielen

Wenn Sie als hessisches Unternehmen oder Gründerin oder Gründer Vorhaben zur Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Hessen unterstützt Sie als Unternehmen oder als Gründerin oder Gründer der Gamesbranche bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen, vor allem von Serious Games. Das sind Spiele, die neben dem Spielen einen weiteren Zweck verfolgen und vor allem der Bildung, der Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit oder anderen erstrebenswerten Zielen (zum Beispiel Klimaschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung, Stadtplanung) dienen.

Sie erhalten die Förderung für die Erstellung von

  • die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Weiterentwicklung von Computerspielen
  • die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computerspiels
  • Weiterentwicklung von Computerspielen im frühen, unfertigen Entwicklungsstadium (Alpha- und Beta-Version und Ähnliches) zur Marktreife.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 50.000 EUR.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen.

Details zum Programm

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen
vom: 04.02.2021, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 04.04.2025 (StAnz. 2025 S. 508)

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, und Gründerinnen und Gründer der Computerspielbranche, die ihren Sitz in Hessen haben.
  • Sie müssen Ihre fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und -herstellung nachweisen, beispielsweise durch Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen. Das können zum Beispiel Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen sein.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Vorhaben, die ein Computer- oder Videospiel erwarten lassen, das gegen das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Hessen oder andere einschlägige Gesetze verstößt, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellt,
  • bereits produzierte Spiele.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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