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Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung modellhafter Projekte, die zur Stärkung und Entwicklung der kulturellen Bildung von älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen beitragen.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen für Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben.
Im Jahr 2026 lautet der Förderschwerpunkt –Who cares– Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung?. Der Förderschwerpunkt versteht sich als Anregung und ist nicht bindend für eine Antragsstellung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.
Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von 2.000 EUR.
Details zum Programm
Fonds Kulturelle Bildung im Alter
Ausschreibung 2026
Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgeragoginnen und Kulturgeragogen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen.
Das Projekt, für das Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen:
- Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Partizipation und Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen,
- Entwicklung inklusiver Projektkonzepte,
- Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen für ältere Menschen,
- Anregung eines intergenerationellen Dialogs,
- Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren,
- Entwicklung von wohnortnahen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im ländlichen Raum.
Es sind folgende weitere Bedingungen einzuhalten:
- Ihr Projekt muss gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung ermöglichen, partizipativ ausgerichtet sein und sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten orientieren.
- Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.
Wenn Sie 2 Jahre in Folge eine Förderung erhalten haben, sind Sie im darauffolgenden Jahr von der Förderung ausgeschlossen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
