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AktivBund · BMURichtlinie: Stand 10. November 2021

Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit

Rechtsgrundlage

Bekanntmachungder Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit
vom: 18.11.2025
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BAnz AT 08.12.2025 B3

Die Einreichung von Skizzen und Anträgen beim jeweils zuständigen Projektträger ist grundsätzlich jederzeit, spätestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer dieser Förderbekanntmachung, möglich; Abweichungen sind für gesondert bekannt gemachte Initiativen möglich.

Für die Forschungsgebiete (A) „Reaktorsicherheitsforschung“ und (B) „Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle“ ist derzeit die Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH – Projektträger GRS--Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit verantwortlich.

Die Umsetzung des Forschungsgebiets (C) „Endlagerforschung“ erfolgt derzeit durch den Projektträger Karlsruhe am Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Forschungsvorhaben zu Querschnittsfragen (D) werden, je nach inhaltlichem Schwerpunkt, von dem jeweils für das Forschungsgebiet zuständigen Projektträger bearbeitet. Die jeweiligen Projektträger sind Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Förderprojekte. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem jeweiligen Projektträger Kontakt aufzunehmen. Die zentralen Kontaktadressen können der nachfolgend verlinkten Förderbekanntmachung unter 8. entnommen werden.

Weblink zur Förderbekanntmachung

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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