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Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.
Unterstützt werden Vorhaben, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen sowie die Biodiversität erhalten oder verbessern.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Erstaufforstung,
- Naturnahe Waldbewirtschaftung,
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- Investitionen in die Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.
Details zum Programm
Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen
vom: 27.05.2025
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
VI 1-088f 08.09-001/2024
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig:
- Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen.
- Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein.
- Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen).
Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden,
- Ausgleichsmaßnahmen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
