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AktivLand · Ministerium für Kultus Jugend und Sport Baden-WürttembergRichtlinie: Stand 20. März 2026

Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Baden-Württemberg tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.

Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte).

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte. Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Gefördert werden:

  • Neubauten,
  • Umbauten oder Erweiterungen,
  • Sanierung von Gebäuden.

Zusätzlich können Sie Zuschüsse für die Ausstattung Ihrer Einrichtung erhalten. Dies umfasst zum Beispiel Mobiliar sowie Spiel- und Sportgeräte für den Innen- und Außenbereich.

Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR. Da der Fördersatz maximal 70 % beträgt, müssen die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 7.142,86 EUR erreichen.

Details zum Programm

Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 17.05.2023
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.06.2023 B2

Weblink zur Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 22.03.2024
geändert am: 04.02.2026
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Az.: KM53-6503-39/5/11

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie haben mit der Maßnahme frühestens am 12.10.2021 begonnen. Dies gilt auch für selbstständige Abschnitte eines vor diesem Datum begonnenen Vorhabens.
  • Die Maßnahme ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen.
  • Ihre Kofinanzierung (Eigenanteil) von mindestens 30 % ist gesichert.
  • Das Angebot umfasst Kinder im Grundschulalter (Schuleintritt bis Ende 4. Klasse).
  • Es liegt eine Betriebserlaubnis oder eine gesetzliche Schulaufsicht vor.
  • Bei Baumaßnahmen: Sie sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
  • Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
  • Betriebskosten.
  • Umsatzsteuerbeträge, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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