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Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Brandenburg tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.
Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte).
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte.
Gefördert werden:
- Neubauten,
- Umbauten oder Erweiterungen,
- Sanierung von Gebäuden.
- Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung.
Zusätzlich können Sie Zuschüsse für investive Begleit- und Folgemaßnahmen oben aufgeführter Maßnahmen erhalten.
Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR. Sie erhalten in der Regel eine Förderung von bis zu 70 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Für finanzschwache Kommunen kann der Anteil auf bis zu 90 % steigen.
Details zum Programm
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 17.05.2023
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.06.2023 B2
Weblink zur Verwaltungsvereinbarung
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag)
vom: 01.02.2024
geändert am: 09.03.2026
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Rechtliche Voraussetzungen
Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie nutzen ein gemeinsames pädagogisches Konzept für das ganztägige Angebot.
- Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
- Ihr Vorhaben findet an einem gemeinsamen Schul- und Hortstandort statt (unmittelbare fußläufige Nähe).
- Die Maßnahme ist in der abgestimmten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vorgesehen.
- Der Standort ist mittel- bis langfristig gesichert.
- Sie halten die qualitativen Anforderungen der Angebotsqualität gemäß den Vorgaben des Landes ein.
- Bei Baumaßnahmen: Das Vorhaben ist bauplanungs- und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
- Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Brandenburg ist ausgeschlossen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
