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AktivLand · Ministerium Wirtschaft Tourismus LandwirtschaftRichtlinie: Stand 04. Mai 2020

Förderung für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

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Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
vom: 19.02.2026
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
MBl. LSA. 2022, 332, Nr. 707

Zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Die Stichtage für die Auswahlverfahren 2026 wurden auf den 31.03.2026 und den 31.07.026 festgelegt. 

Weblink zur Förderrichtlinie

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 30. Juni 2022, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 30 vom 29. August 2022, S. 332; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 4. Mai 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 18 vom 30. Mai 2023, S. 177.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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