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AktivBund · BMASRichtlinie: Stand 09. August 2023

Förderung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt

Wenn Sie im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt.

Gefördert werden Projekte im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG), die innovative, praxisgerechte und konsensuale Lösungen für Beschäftigte, Unternehmen und Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln. Das BMAS unterstützt Projekte zu einem oder mehreren der folgenden Themenfelder:

  • Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen,
  • Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt,
  • Basisarbeit,
  • psychische Gesundheit,
  • künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Anträge sind in deutscher Sprache und ausschließlich in elektronischer Form über das Förderportal BMAS (siehe weiterführende Links) einzureichen. Auf der Eingangsseite des Förderportals BMAS sind Informationen über die Registrierung für das Portal und ein Hilfe-Service abrufbar.

Details zum Programm

Förderrichtlinie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt
vom: 15.10.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 30.10.2025 B1

Die Antragsfrist endete am 26.11.2025 um 15:59 Uhr.
Für die Einhaltung der Fristen war die Eingangsbestätigung über das Förderportal BMAS maßgeblich.

Weblink zur Förderrichtlinie

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 26.5.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.8.2023, B2.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts:
    • Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden),
    • gemeinnützige Träger,
    • Unternehmen,
    • Bildungsträger,
    • Forschungseinrichtungen oder
    • Verbände.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen Ihren Sitz in Deutschland.
  • Sie als Antragstellende können Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nachweisen.
  • Sie zielen mit Ihrem Projekt auf eine Bedeutungszunahme des Arbeitsschutzes und eine Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben ab und tragen die Relevanz des Arbeitsschutzes in neue Akteursgruppen hinein.
  • Sie entwicklen Lösungen mit Vorbildcharakter für andere Betriebe und über Branchen hinweg.
  • Ihr Projekt kann sachgerecht und systematisch evaluiert werden.
  • Sie können eine schriftliche Zustimmung von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmervertretung (Sozialpartner oder Betriebsparteien) vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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