Rechstgrundlage
Richtlinie des BKM „German Motion Picture Fund“
vom: 01.01.2026
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Anträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einzureichen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
