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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei Ihren Innovationsaktivitäten in Deutschland, die den Fokus auf nichttechnische Neuerungen legen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte im digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich.
Im aktuellen 7. Call liegt der Schwerpunkt auf gemeinschaftlichen Projekten (Cross-Innovationen). Sie müssen das Projekt daher zwingend in Kooperation mit mindestens einem weiteren Unternehmen durchführen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projektformen:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. Sie erhalten die Förderung für bis zu 12 Monate. Sie können im Verbund bis zu 150.000 EUR erhalten (maximal 80.000 EUR pro einzelnem Projektpartner).
- Marktreifeprojekte: Komplexe Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Sie erhalten die Förderung für bis zu 24 Monate. Sie können im Verbund bis zu 600.000 EUR erhalten (maximal 330.000 EUR pro einzelnem Projektpartner).
Die Förderquote hängt von der Art Ihres Projekts und der Größe Ihres Unternehmens ab.
Für Machbarkeitsprojekte erhalten:
- gemeinnützige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 75 % der förderfähigen Kosten,
- Kleinstunternehmen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten,
- kleine Unternehmen bis zu 65 % der förderfähigen Kosten,
- mittlere Unternehmen bis zu 60 % der förderfähigen Kosten und
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 180.000 EUR pro Zuwendung).
Für Marktreifeprojekte erhalten:
- gemeinnützige KMU bis zu 60 % der förderfähigen Kosten,
- Kleinstunternehmen bis zu 55 % der förderfähigen Kosten,
- kleine Unternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten,
- mittlere Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Kosten und
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 180.000 EUR pro Zuwendung).
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
vom: 01.06.2023
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 13.06.2023 B1
Änderung der Förderrichtlinie Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
vom: 19.02.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 20.03.2024 B1
Gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen
vom: 10.06.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 1.6.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 13.6.2023, B1, geändert durch Bekanntmachung des BMWK vom 19.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20.3.2024, B1; Informationen des BMWK vom 19.2.2024.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie führen das Projekt zwingend in einer Kooperation von mindestens 2 anspruchsberechtigten Unternehmen durch.
- Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), ein gemeinnütziges KMU, ein Angehöriger der Freien Berufe, handwerklich oder anderweitig selbstständig tätig oder eine Neugründung.
- Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Wenn Sie eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sind: Sie nehmen ausschließlich als Kooperationspartner an dem Vorhaben teil. Sie übernehmen höchstens 50 % der Arbeitsleistung (in Personenmonaten) und höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben.
- Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Projektpartnern ab.
- Der Partner mit dem geringsten Anteil im Projekt erbringt mindestens 20 % der Arbeitsleistung in Personenmonaten.
- Ihre Problemlösung ist neuartig (z. B. ein bislang nicht existierendes Servicekonzept oder Geschäftsmodell) und hat auch im internationalen Vergleich einen deutlichen Neuigkeitswert.
- Sie können das Projekt ohne die Förderung gar nicht, nur mit erheblicher Zeitverzögerung oder in bedeutend geringerem Umfang realisieren.
- Sie können den nötigen Eigenanteil aufbringen und verfügen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie ein geordnetes Rechnungswesen.
Ausschlussgründe:
- Projekte, die lediglich routinemäßige Anpassungsarbeiten an bestehenden Konzepten beinhalten.
- Projekte, die der Abarbeitung eines Auftrags für Dritte dienen.
- Projekte, die bereits durch andere öffentliche Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union unterstützt werden (Doppelförderung).
- Projekte, mit denen Sie bereits vor dem bestätigten Eingang des Vollantrags begonnen haben.
- Sie haben in den 12 Monaten vor dem Ende der Frist zum Eingang des Teilnahmeantrags bereits eine Bewilligung für ein anderes IGP--Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen-Projekt erhalten.
- Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet.
- Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen.
- Sie gehören zu einem Sektor oder erfüllen Voraussetzungen, die nach Artikel 1 Absatz 1 der geltenden EU-De-minimis-Verordnung von Förderungen ausgeschlossen sind (etwa in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder der Fischerei).
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
