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AktivBund · BMWiRichtlinie: Stand 31. März 2026

Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 

Wenn Sie die Planungsphase Ihres Innovationsnetzwerks abgeschlossen haben, können Sie einen Zuschuss für die Phase 2 beantragen. Mit der Förderung für das Netzwerkmanagement setzen Sie Ihre technologische Roadmap um.

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Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie für die Phase 2 Ihres Innovationsnetzwerks im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) eine finanzielle Förderung. In dieser Phase setzen Sie Ihr Netzwerkkonzept in die Praxis um.Für ein nationales Netzwerk können Sie insgesamt bis zu 490.000 EUR erhalten. Die Förderung beträgt im ersten Jahr 70 % und im zweiten 50 % der Kosten. Im dritten und gegebenenfalls vierten Jahr erhalten Sie 30 %. Die Phase 2 dauert hier in der Regel 2 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf 3 Jahre möglich.

Für ein internationales Netzwerk erhalten Sie insgesamt bis zu 600.000 EUR. Der Zuschuss beträgt 80 % im ersten Jahr und 60 % im zweiten Jahr. Im dritten und gegebenenfalls vierten Jahr erhalten Sie 40 %. Hier dauert die Phase 2 in der Regel 3 Jahre. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie zusätzlich 10.000 EUR für die Phase 2 erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für die beteiligten Unternehmen stellt dies eine De-minimis-Beihilfe dar. Da die Förderung jährlich sinkt, finanzieren die Netzwerkpartner die Differenz durch eigene Beiträge. Sie erhalten die Zuschüsse für folgende Managementleistungen:

  • Sie setzen die technologische Roadmap um und entwickeln diese weiter.
  • Sie bereiten die Verwertung der Ergebnisse am Markt vor.
  • Sie koordinieren die Zusammenarbeit und überwachen die Projektziele.
  • Bei internationalen Netzwerken: Sie begleiten aktiv die Internationalisierung.

Details zum Programm

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Zentrale Voraussetzungen für eine Bewilligung der Phase 2:

  • Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.
  • Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.
  • Bei internationalen Netzwerken: Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %.
  • Bei internationalen Netzwerken: Sie beteiligen eine ausländische Einrichtung zur Unterstützung der dortigen Unternehmen.
  • Sie verfügen als Netzwerkmanagementeinrichtung über technologische Kompetenz, Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing sowie in der Moderation von Innovationsprozessen.
  • Sie arbeiten in Ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen.
  • Sie agieren als neutraler Intermediär.
  • Sie verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen an den Netzwerkergebnissen.
  • Sie und die Netzwerkpartner sind nicht aneinander beteiligt (keine gegenseitigen Unternehmensanteile).
  • Die geplanten Projekte der Netzwerkpartner weisen einen hohen Innovationsgehalt und technische Risiken auf.
  • Die Netzwerkpartner verfügen über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Know-how sowie die personellen Ressourcen.
  • Sie erbringen die Managementleistungen überwiegend mit eigenen Kapazitäten.
  • Sie vergeben maximal 25 % (bei internationalen Netzwerken 35 %) der Leistungen an Dritte.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt.
  • Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
  • Ihr Unternehmen einem ausgeschlossenen Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen ist.
  • Sie Aufträge an die eigenen Netzwerkpartner vergeben.
  • Sie oder verbundene Unternehmen unmittelbar an wirtschaftlichen Projekten des Netzwerks beteiligt sind.
  • Zusatzvereinbarungen bestehen, die wirtschaftliche Interessen an den Marktergebnissen begründen oder der Anbahnung eigener Geschäfte dienen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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