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Das Land Brandenburg fördert Ihr (sozial)-innovativ ausgerichtetes Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Sie erhalten einen Förderung für
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen,
- Personalausgaben für neue Arbeitsplätze und für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer,
- Beratungsleistungen zur Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodellen sowie
- externe technische Entwicklungsleistungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Details zum Programm
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Förderung von neu gegründeten innovativen Unternehmen im Land Brandenburg (Gründung innovativ) in der EU-Förderperiode 2021 – 2027
vom: 23.08.2022
zuletzt geändert am: 30.12.2024
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen sowie kleine marktorientierte, sozial-innovative Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen muss einem der folgenden Cluster zuzuordnen sein:
- Energietechnik,
- Gesundheitswirtschaft,
- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft,
- Verkehr/Mobilität/Logistik,
- Optik/Photonik,
- Ernährungswirtschaft,
- Kunststoffe/Chemie,
- Metall,
- Tourismus.
Ihre Gründung oder Übernahme basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder Dienstleistung.
Sie haben die Innovation als Gründerin oder Gründer selbst (weiter)entwickelt. Die Innovation weist ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial auf.
Die Existenzgründung muss spätestens 1 Jahr nach Beginn der Förderung Ihren Haupterwerb darstellen.
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften müssen Sie oder eine weitere Gründerin oder ein weiterer Gründer im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Diese Gründerin oder dieser Gründer muss einen mindestens 10-prozentigen Gesellschaftsanteil besitzen. Keine andere Gesellschafterin oder Gesellschafter darf über einen Stimmenanteil verfügen, der Satzungsänderungen ermöglicht.
Neue Arbeitsplätze werden in Ihrem Unternehmen nur gefördert, wenn
- sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zur innovativen Leistung des Unternehmens stehen,
- ein Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr Dauer geschlossen wird und
- die Stelle in den 6 Monaten vor Antragstellung nicht anderweitig besetzt war.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
