Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 15.12.2015
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 05.01.2016 B4
Erste Änderung durch Bekanntmachung vom 12.12.2016 (BAnz AT 27.12.2016 B4)
Zweite Änderung durch Bekanntmachung vom 25.11.2022 (BAnz AT 15.12.2022 B6)
Dritte Änderung durch Bekanntmachung vom 17.02.2025 (BAnz AT 10.03.2025 B5)
Die Anträge auf Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie sind ab Start des Antragszeitraums und spätestens bis zum Ablauf des 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
