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AktivLand · Hamburgische Investitions und FörderbankRichtlinie: Stand 18. September 2025

Hamburg-Kredit Digital

Wenn Sie ein Digitalisierungsprojekt realisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Um die Wettbewerbsfähigkeit Hamburger Unternehmen bei der digitalen Transformation zu stärken, gewähren wir Kredite für Investitionen in digitale Technologien und Prozesse. Die Förderung erfolgt in Kooperation mit der KfW Bankengruppe und den Hausbanken der Unternehmen. Das Programm kombiniert zinsgünstige Darlehen mit Zuschüssen und bietet gleichzeitig eine 50-prozentige Haftungsfreistellung gegenüber den Kreditinstituten.

Gefördert werden:

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Handwerk und Handel), mehrheitlich in Privatbesitz
  • Freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben, zum Beispiel:

  • Erwerb und Implementierung von Hard- und Software (inklusive Beraterkosten)
  • Digitale Vernetzung von Produktions- und Verwaltungssystemen
  • Maßnahmen zur IT-Sicherheit (zum Beispiel ISO 27001, BSI-Standards)
  • Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung
  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle

Es werden Vorhaben ab 25.000 EUR und bis zu 2.500.000 EUR Darlehen gefördert. Die mögliche Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.

Die IFB Hamburg verbilligt die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellten Mittel.

Zusätzlich wird das Vorhaben durch einen Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg mit bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags unterstützt (maximal 20.000 EUR).

Details zum Programm

Hamburg-Kredit Digital
Produktinformation zur Gewährung von Finanzierungsmitteln für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Hamburg
Gültig ab: 01.08.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und KMU sein.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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