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AktivLand · Hamburgische Investitions und FörderbankRichtlinie: Stand 18. September 2025

Hamburg Digital Check

Wenn Sie Ideen zu anstehenden Digitalisierungsvorhaben optimieren und in eine geeignete Projektform umwandeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Beratungen erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.

Hamburg Digital Check ermöglicht die Förderung von Beratungsleistungen, die die Bereiche Informationssicherheit und Digitaler Wandel umfassen. Näheres hierzu regelt die Richtlinie.

Beratungsleistungen, die über Hamburg Digital Check gefördert werden, sollen im Ergebnis mit einem konkreten Realisierungskonzept zur Umsetzung der identifizierten Maßnahme enden.

Die Beratungsleistung wird mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 7.500 EUR.

Förderfähig sind Ausgaben für Beratungsdienstleistende, die qualifiziert sind.

Details zum Programm

Hamburg Digital Check
Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Beratungsleistungen zur Förderung der Digitalisierung der Hamburger Wirtschaft
Gültig ab: 01.08.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und KMU sein.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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