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AktivLandRichtlinie: Stand 25. Mai 2020

Handwerksbeteiligungen

Auf dieser Seite (7 Abschnitte)

Überblick

Handwerksbeteiligungen

Ziel und Gegenstand

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft stellt aus Mitteln des ERP-Sondervermögens Beteiligungskapital zur Verfügung, um die Kapitalausstattung hessischer Handwerksunternehmen zu verbessern.

Mitfinanziert werden

  • Investitionen zur Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren,
  • Investitionen zur Geschäftsentwicklung,
  • strukturelle Umstellung und Konsolidierung zur Zukunftsentwicklung,
  • MBO-/MBI-Vorhaben sowie
  • Nachfolgeregelungen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen.

Voraussetzungen

Im Betrieb muss eine Meisterqualifikation vorhanden sein.

Der Jahresumsatz darf maximal EUR 5 Millionen betragen.

Die Höhe der Beteiligung soll die Höhe des im Unternehmen vorhandenen Eigenkapitals nicht übersteigen.

Art und Höhe der Förderung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft beteiligt sich im Regelfall als stille Gesellschafterin an dem Unternehmen.

Das Beteiligungskapital wird zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt.

Antragsverfahren

Die Anträge sind formlos bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) einzureichen.

Quelle

Informationen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen, Stand November 2023.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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