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Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Richtlinien für Film- und Medienförderung
Stand: Januar 2025
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
Reichen Sie bitte Ihren Antrag zu festen Abgabeterminen (siehe weiterführenden Weblink) bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich:
- Autoren und Autorinnen,
- Regisseure und Regisseurinnen,
- Produzenten und Produzentinnen,
- Film- und Medienschaffende, die nicht mehr in der Ausbildung sind oder Kleinstunternehmen gemäß Definition der EU,
- kleinere und mittlere Produktionsfirmen oder Entwicklerstudios,
- Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie
- Hamburger Kinos und Abspielstätten.
Für die verschiedenen Förderbereiche wie
- Entwicklung,
- Produktion,
- Auswertungsmaßnahmen,
- Abspiel und Präsentation,
- Weiterbildung und Qualifizierung
gelten die jeweiligen in der Richtlinie genannten Einzelbestimmungen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
