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Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Förderung der überbetrieblichen Berufsbildung
vom: 24.10.2023
Die Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg (BSB)
Amtl. Anz. Nr. 86 07.11.2023
Die Frist zur Einreichung von Anträgen bei der Handwerkskammer Hamburg endet am 01.11. eines jeden Jahres.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung.
Die Träger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts oder steuerlich als gemeinnützig anerkannt.
Sie stellen die Finanzierung der einzelnen Projekte und deren Folgekosten sicher.
Die für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderliche sachliche und personelle Ausstattung ist in Ihrer überbetrieblichen Berufsausbildungsstätte vorhanden.
Sie beschäftigen in ausreichender Zahl Ausbilderinnen und Ausbilder, die mindestens die Berechtigung zum Ausbilden nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung haben.
Die Lehrgänge dauern mindestens 5 Arbeitstage.
Sie stimmen die Lehrgangspläne mit den Lernplänen der Berufsschulen und den Ausbildungsrahmenplänen ab.
Lehrgangskosten werden nur bezuschusst, wenn die Auszubildenden regelmäßig am Lehrgang teilnehmen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
