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AktivLand · Behörde Stadtentwicklung WohnenRichtlinie: Stand 17. September 2025

Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Förderprogramm „Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand“ unterstützt die Schaffung sicherer und komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und die Verbesserung von bestehenden Anlagen.

Sie können hochwertige Fahrradabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Raums neu errichten oder modernisieren, auch mit Ladeanschluss für E-Bikes. Die Lösungen sind leicht zugänglich, witterungsgeschützt und diebstahlsicher.

Förderfähig sind:

  • die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen
  • die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen
  • den Umbau von Räumen in Keller-, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,
  • die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen (Fahrradkäfigen),
  • den Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,
  • die Herstellung von Elektroanschlüssen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen.
  • Über die Zusatzkomponenten hinaus können Investitionen für Maßnahmen an bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, zum Beispiel ein besserer Witterungs- oder Diebstahlschutz oder bei der Zugänglichkeit der Anlage, gefördert werden.

Sie sind antragsberechtigt als Eigentümerin, Eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften, Mieterinnen oder Mieter (mit Zustimmung der Vermieter oder des Vermieters) oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte) von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Zusatzkomponenten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.

Über Zusatzkomponenten hinausgehende Investitionskosten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent gefördert.

Die Förderung beträgt insgesamt maximal 300,00 EUR pro Fahrradabstellplatz und maximal 400,00 EUR pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.

Die Zuschusshöhe ist je Antragstellenden auf 60.000 EUR innerhalb von 2 Jahren begrenzt.

Details zum Programm

Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Bestandsimmobilien mit hochwertigen Fahrradabstellanlagen für Wohngebäude und Arbeitsstätten
Gültig ab: 01.01.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben und weitere Bestimmungen gemäß entsprechender Förderrichtlinie ein.
  • Wenn Sie ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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