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AktivLand · Sachsen-AnhaltRichtlinie: Stand 26. Juni 2026

IB -Bau- und Modernisierungsdarlehen

Wenn Sie Umbau- oder Modernisierungsvorhaben in Ihrem gewerblich genutzten Gebäude umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Mit dem IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Sie als Unternehmen oder Existenzgründerin und Existenzgründer beim Umbau und bei der Modernisierung Ihrer Gebäude und Anlagen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen für normalerweise gewerblich eigengenutzte Gebäude, vor allem für Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen, und
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Sie können ein Darlehen bis zur vollen Höhe Ihres Finanzierungsbedarfs erhalten, normalerweise bis maximal 3 Millionen EUR, bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren.

Die Darlehenssumme muss mindestens 25.000 EUR betragen.

Details zum Programm

KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027
Das IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen – Vergabegrundsätze –
Stand: Oktober 2024

Weblink zu den Vergabegrundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)

Antragsverfahren

Vergabegrundsätze der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Stand Oktober 2019.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Finanzierung des gesamten Vorhabens sicherstellen und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.
  • Wenn Sie eine Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen des Produktionsprozesses beantragen, müssen diese eine spezifische Endenergieeinsparung (bei Kraft-Wärme-Kopplung: Primärenergieeinsparung) von normalerweise mindestens 10 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre bewirken.
  • Sind Sie Existengründerin oder Existenzgründer (bis 5 Jahre nach Gründung),
    • müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nachweisen und ein tragfähiges Businesskonzept vorlegen.
    • muss Ihr Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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