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AktivLandRichtlinie: Stand 13. Januar 2020

IB.SH Breitband

Auf dieser Seite (8 Abschnitte)

Überblick

IB.SH Breitband

Ziel und Gegenstand

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die landesweite Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.

Gefördert wird der Aufbau einer flächendeckenden Glasfaserversorgung in Schleswig-Holstein.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände,
  • Unternehmen, an denen Kommunen beteiligt sind, sowie
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Finanzinstitute.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • für Kommunen und Zweckverbände bis zu 100 Prozent der Investitionskosten,
  • für neugegründete Breitbandzweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 Prozent der Investitionskosten,

jedoch höchstens EUR 30 Millionen je Vorhaben.

Antragsverfahren

Anträge sind formlos an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Dezember 2023.

Antragsverfahren

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Dezember 2023.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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