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AktivBund · KfWRichtlinie: Stand 15. Januar 2026

KfW -Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

Wenn Ihr Unternehmen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland investiert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Der KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur dient der Finanzierung von Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home – FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building – FTTB).

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten,

  • zum Ausbau passiver FTTH-/FTTB-Netze (unter anderem Leerrohre, Kabel, Point-to-Point-Gebäude, unbeschaltete Glasfaser),
  • zur Installation aktiver Komponenten des FTTH-/FTTB-Netzes,
  • zum Back-Bone-Ausbau,
  • zur Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (zum Beispiel Anbindung von Mobilfunkmasten, Rechen-/Datenzentren) sowie
  • zur Errichtung von Rechen-/ Datenzentren, sofern eine Vernetzung mit Glasfaser erfolgt oder das Rechen-/Datenzentrum Bestandteil der Netzinfrastruktur (zum Beispiel an Datenknotenpunkten) ist.

Die Finanzierungen erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner bilateral von der KfW refinanziert werden.

Die KfW beteiligt sich pari passu an Finanzierungen gemäß dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers.

Der KfW-Risikoanteil (Anteil am Endkreditnehmerausfallrisiko) beträgt bis zu 30.000.000 EUR.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierungsrunde betragen.

Rechtsgrundlage

Merkblatt zum KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)

Weblink zum Merkblatt (PDF, barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund sowie
  • Projektgesellschaften (unabhängig vom Gesellschafterhintergrund).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Risikoübernahme durch die KfW führt nicht dazu, dass sie größter Risikoträger ist. Die Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern ist adäquat.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht finanziert werden

  • Umschuldungen,
  • Nachfinanzierungen bereits vollständig abgeschlossener Vorhaben.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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