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AktivLandRichtlinie: Stand 23. Januar 2020

IB.SH Investitionsdarlehen kommunalnahe Unternehmen

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Überblick

IB.SH Investitionsdarlehen kommunalnahe Unternehmen

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) finanziert gemeinsam mit der Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftsanteilen.

Voraussetzungen

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) darf nicht zum größten Darlehensgeber des Antragstellers werden.

Nicht förderfähig sind Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) entsprechen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme.

Antragsverfahren

Anträge sind formlos über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand November 2023.

Wichtige Hinweise

Die Einbindung von zinsgünstigen Darlehen der KfW Bankengruppe ist möglich.

Antragsverfahren

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand September 2019.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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