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AktivLand · Investitionsbank Schleswig-HolsteinRichtlinie: Stand 24. April 2026

IB.SH Mikrokredit

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Um eine Förderung erhalten zu können, muss es sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, sofern der maximale Darlehensbetrag nicht überschritten wird

Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 35.000 EUR nicht übersteigen.

Details zum Programm

Produktinformation IB.SH Mikrokredit
Stand: 04/2026
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Weblink zur Produktinformation (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen.
  • Spätestens innerhalb des 2. vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
  • Antragstellende müssen die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen.
  • Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen.
  • Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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