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Um eine Förderung erhalten zu können, muss es sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, sofern der maximale Darlehensbetrag nicht überschritten wird
Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 35.000 EUR nicht übersteigen.
Details zum Programm
Produktinformation IB.SH Mikrokredit
Stand: 04/2026
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen.
- Spätestens innerhalb des 2. vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
- Antragstellende müssen die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen.
- Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen.
- Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
