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AktivLandRichtlinie: Stand 26. April 2024

InnoGrowth SH

Auf dieser Seite (9 Abschnitte)

Überblick

InnoGrowth SH

Ziel und Gegenstand

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) stellen zusammen mit dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Fonds „InnoGrowth SH“ wirtschaftliches Eigenkapital für Start-ups sowie kleine wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen bereit. Der Fonds richtet sich im Zuge der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ vor allem an Start-ups, die ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie an mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Unterstützt werden Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung, -festigung oder -gründung sowie Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge und Liquiditätserhöhung.

Gefördert werden

  • Investitionen,
  • Betriebsmittel,
  • Akquisitionen,
  • Anteils-/Unternehmenskäufe sowie
  • allgemeine Unternehmensfinanzierungen.

Ziel ist es, das wirtschaftliche Eigenkapital der Unternehmen zu stärken und damit das Unternehmensrating bei Banken beziehungsweise die Ausgangslage der Unternehmen zur Beschaffung von Fremdkapital zu verbessern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Start-ups,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 75 Millionen

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Das Finanzierungsvorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten sowie
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als stille oder offene Beteiligung.

Die Höhe der stillen Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 1,3 Millionen.

Offene Beteiligungen erfolgen bis maximal EUR 200.000 als Minderheitsbeteiligung, normalerweise bis zu 24,9 Prozent des Kapitals.

Die Dauer der Beteiligung beträgt für die stille Beteiligung 10 Jahre und für die offene Beteiligung normalerweise 7 Jahre.

Antragsverfahren

Anträge sind formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) oder die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Eine Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH wird vor Antragstellung empfohlen.

Quelle

Informationen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) und der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand April 2024; Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 18. April 2024.

Geltungsdauer

Der Fonds hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2026.

Wichtige Hinweise

Der mit insgesamt EUR 15 Millionen ausgestattete Fonds „InnoGrowth SH“ ergänzt den Innovationsfonds SH. und ist ein Baustein des Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien des Bundes. Der Bund stellt 70 Prozent des Gesamtvolumens zur Verfügung. Die restlichen jeweils EUR 4,5 Millionen kommen zu gleichen Teilen vom Land und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG).

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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