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Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)“ ist eine Erweiterung der Richtlinie „Frankfurt frischt auf“. Daher werden wie bisher Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen und Trinkbrunnen gefördert. Neu ist, dass nun auch Solaranlagen inklusive Mini-PV, Batteriespeicher und Ladesäulen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen.
Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)
Rechtliche Voraussetzungen
- Die Maßnahme muss im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden.
- Alle nötigen Genehmigungen müssen vorliegen.
- Die Maßnahme muss für mindestens zehn Jahre aufrecht erhalten bleiben.
- Mit der Maßnahme darf bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht begonnen worden sein.
- Pflichtmaßnahmen werden nicht unterstützt.
- Die Investitionen dürfen nicht zu einer Mieterhöhung führen.
Alle weiteren Details und Vorgaben können Sie der Richtlinie und dem Merkblatt zur Förderung entnehmen. Das Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert und gilt in der jeweils veröffentlichten Version.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
