Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Kommunale Straßenbauförderrichtlinie – KommStrabauFöRL M-V)
vom: 05.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
AmtsBl. M-V--Mecklenburg Vorpommern 2025, 202
Ein geplantes Vorhaben sollten Sie zwecks Aufnahme in den Maßnahmenplan für den kommunalen Straßenbau im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung möglichst 5 Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des dem vorgesehenen Baubeginn vorhergehenden Jahres anmelden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
