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AktivLandRichtlinie: Stand 04. Mai 2020

Konsortialkredite

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Überblick

Konsortialkredite

Ziel und Gegenstand

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) unterstützt Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie im gewerblichen Bereich auch Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern.

Bei Konsortialkrediten schließen sich mehrere Banken für die Arbeit an einer Finanzierung zeitweise zusammen und bilden ein Konsortium.

Mitfinanziert werden schwerpunktmäßig

  • Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung sowie Verkehr,
  • Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege,
  • soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen,
  • Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus,
  • Investitionen in erneuerbare Energien,
  • Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums sowie
  • Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Gebietskörperschaften.

Voraussetzungen

Für das Darlehen sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.

Es werden bevorzugt Antragsteller unterstützt, die die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance – Umwelt, Soziales, Aufsichtsstrukturen) einhalten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Der Finanzierungsanteil der SAB beträgt bis zu 50 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.

Der Kreditanteil der SAB beträgt mindestens EUR 5 Millionen.

Antragsverfahren

Anträge von Unternehmen und Gebietskörperschaften sind über die Hausbank einzureichen.

Der Konsortialführer wendet sich an die SAB.

Quelle

Programminformation der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Stand Dezember 2022.

Antragsverfahren

Programminformation der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Stand Dezember 2022.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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