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AktivLand · Ministerium für Wirtschaft Verkehr Arbeit Technologie und Tourismus Schleswig-HolsteinRichtlinie: Stand 03. November 2022

Weiterbildungsbonus für eine berufliche Weiterbildung

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Teil der Seminarkosten von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein gefördert.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Antragsteller oder Antragstellerin beziehungsweise Zuwendungsempfänger oder Zuwendungsempfängerin pro Kalenderjahr gewährt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Details zum Programm

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

  • Ihre Weiterbildung muss Ihrem beruflichen Fortkommen beziehungsweise der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen.
  • Ihre Weiterbildung beinhaltet kein begleitendes Coaching beziehungsweise Training.
  • Bei Ihrer Weiterbildung handelt es sich nicht um den Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises.
  • Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen.
  • Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art.
  • Ihre Weiterbildung wird nicht durch eine andere Stelle gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag für diese Weiterbildung gestellt.
  • Ihre Förderung wird nicht im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag gestellt.
  • Ihre Weiterbildungsmaßnahme wird nicht von Landwirtschaftskammern durchgeführt.
  • Ihre Arbeitsstelle liegt in Schleswig-Holstein.
  • Sie sind nicht Beamter/Beamtin in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftige in einer Religionsgemeinschaft (ausgenommen Kirche).
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte einer Transfergesellschaft.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte eines Weiterbildungsträgers/einer Weiterbildungsträgerin beziehungsweise der Weiterbildungseinrichtung, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführt.
  • Sie sind nicht Auszubildender/Auszubildende.
  • Sie sind nicht Selbständiger/Selbständige.
  • Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Ihre Weiterbildung umfasst nicht weniger als 16 Zeitstunden (einschließlich pädagogischer Pausen).

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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