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AktivBund · InitiativeMusikRichtlinie: Stand 17. Juli 2025

Live 500 Förderung der Initiative Musik

Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalterinnen und Veranstalter von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomerinnen und Newcommern oder experimentellen Genres. Es zielt darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalterinnen und Veranstalter bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstlerinnen und Künstler (auch im Newcomerinnen und Newcommer-Bereich) zu unterstützen.

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Mit dem Programm Live 500 fördert die Initiative Musik Veranstaltende von Livemusik in Deutschland. Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss für Konzerte professioneller Musikerinnen und Musiker der populären Musik. Ziel ist es, die Honorierung von Livemusik fairer zu gestalten und Auftrittsmöglichkeiten zu sichern.

Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie regelmäßig Konzerte veranstalten, eine geeignete Spielstätte betreiben oder über eine Open-Air-Fläche mit technischer Grundausstattung verfügen. Die Konzerte müssen öffentlich zugänglich sein und vor Publikum stattfinden. Die Teilnahme am Programm steht auch kommunalen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern offen.

Es werden mindestens 6 und maximal 24 Livemusikveranstaltungen mit jeweils 500 EUR Zuschuss gefördert, welche insbesondere Nachwuchsmusikerinnen und Nachwuchsmusikern, weniger populäre Genres und experimentelle Formate in den Vordergrund stellen. Die Hälfte des Zuschusses – 250 EUR – muss an die jeweils auftretende Band bzw. den jeweiligen Act gehen.

Die Förderung ist offen für eine breite musikalische Vielfalt innerhalb der Popularmusik. Ob Indie, Rap, Jazz, Rock, Clubmusik oder Crossover – im Mittelpunkt steht die Live-Performance professioneller Musikerinnen und Musikern in kleinen und mittleren Veranstaltungsformaten.

Mit Live 500 erhalten Sie eine unbürokratische Möglichkeit, Musikerinnen- und Musikerhonorare abzusichern, Ihre Spielstätte zu stärken und künstlerische Vielfalt sichtbar zu machen.

Details zum Programm

Programmbeschreibung Live 500
Stand: September 2024
Initiative Musik gGmbH

Weblink zur Programmbeschreibung

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Spielstätten mit Besucherinnen- und Besucherkapazität von maximal 1.000 unbestuhlten Plätzen
  • Veranstalterinnen und Veranstalter, die regelmäßig Livemusikveranstaltungen durchführen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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