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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration für die maritime Branche am Standort Deutschland.
Sie können Förderung für ein Projekt bekommen, das einen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweist und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden kann:
- Klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG): Maritime Technologien und Dienstleistungen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasen über den kompletten Lebenszyklus eines Schiffes, die einen Beitrag zur Erreichung einer vollständig klimaneutralen Schifffahrt leisten.
- Maritimer Umweltschutz (MARITIME.green): Maritime Technologien und Dienstleistungen für eine umweltschonende Schifffahrt mit dem Potential, Umweltschäden zu vermeiden oder zu beheben, Ressourcenverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit maritimer Produkte zu erhöhen sowie Schadstoffemissionen in Luft und Wasser zu verringern.
- Maritime Digitalisierung (MARITIME.smart): Technologien und Dienstleistungen für die Transformation der maritimen Branche in Richtung Digitalisierung und Automatisierung sowie zur Schaffung innovativer Dienste.
- Maritime Sicherheit (MARITIME.safe): Technologien und Dienstleistungen zur Erhöhung der Sicherheit in der Schifffahrt sowie im Bau und Betrieb von maritimen Infrastrukturen mit Potential zur Reduzierung von Unfällen und zur wirkungsvollen Gefahrenabwehr.
- Maritime Ressourcen (MARITIME.value): Technologien und Dienstleistungen zur nachhaltigen und umweltschonenden Nutzung der Meere, die das Potential zur Verbesserung der Versorgungssicherheit, zur Unterstützung der Energiewende oder zur Gestaltung entstehender Märkte unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards haben.
Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall 3 Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
- für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen:
- Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten.
- Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent (in der Regel 80 Prozent) der projektbezogenen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der 2. Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Details zum Programm
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft („Maritimes Forschungsprogramm“)
vom: 20.06.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 24.07.2024 B2
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Eine Einreichung von Projektskizzen ist unbefristet möglich.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 20. Juni 2024 zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft („Maritimes Forschungsprogramm“), Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24.07.2024, B2.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.
Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt darf noch nicht begonnen haben.
- Sie müssen bereits bei Antragstellung die Verwertung der Forschungsergebnisse in einem Verwertungsplan darlegen und jährlich fortschreiben.
- Die Erstnutzung der Ergebnisse der geförderten Projekte darf nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz stattfinden.
- Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation, über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.
- An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und/oder aus der Forschung beteiligt.
- Sie und Ihre Partner regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung).
- Sie müssen prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist und das Ergebnis der Prüfung im Förderantrag angeben.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
