Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Vergabe von Medialeistungen
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
Der Antrag muss zu den von der FFA festgesetzten Einreichterminen und vor dem offiziellen Kinostart gestellt werden. Der Kinostart darf frühestens 2 Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin erfolgen.
Anträge können jeweils zum
- 16.03.2026,
- 08.07.2026,
- 10.09.2026
eingereicht werden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
