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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie bei der Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben, die der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft dienen.
Die Zuwendung erhalten Sie als Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- effiziente Erhaltung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit für die zukünftige Nutzung,
- verstärkte nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft sowie
- Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten betragen.
Ihren Antrag stellen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
vom: 31.07.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 18.09.2025 B3
Projektskizzen können – vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel – im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März sowie vom 1. August bis 30. September eingereicht werden.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 2.11.2020, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.12.2020, B1.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- Erfahrungen in der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt mitbringen,
- mit Ihrem Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen liefern,
- den Wissenstransfer Ihrer Ergebnisse in die Praxis gewährleisten,
- Ihr Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland durchführen,
- ein Vorhaben verfolgen, dessen Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sind.
Mit dem Vorhaben dürfen Sie noch nicht begonnen haben.
Nicht gefördert werden
- Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität,
- Aufwendungen für den Kauf oder Bau von Fischereifahrzeugen,
- Kosten, die allein auf der Grundlage des Preises, der Menge, der Produktionseinheit oder der Betriebsmitteleinheit gewährt werden,
- Vorhaben, bei denen einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten sollen oder Sie einheimische Waren verwenden oder einheimische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sowie
- Vorhaben, deren Förderung gegen die EU-Verordnung Nr. 1308/20138 verstoßen würde.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
