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AktivLand · Kulturstiftung ThüringenRichtlinie: Stand 17. Juli 2025

Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen

Wenn Sie in Thüringen zeitgenössische, innovative Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur verwirklichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Fördermittel als Zuschuss für Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur in Thüringen. Gegenstand der Förderung sind zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit oder Modellcharakter in den Bereichen

  • Bildende Kunst,
  • Darstellende Kunst (Tanz/Theater)
  • Medienkunst und Bewegtbild
  • Musik und
  • Literatur.

In dem geförderten Vorhaben müssen Sie mindestens eines der folgenden Ziele umsetzen:

  • hohe künstlerische Qualität
  • Förderung des künstlerischen Nachwuchses
  • künstlerische und kulturelle Vielfalt
  • Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken
  • Kulturelle Bildung und Teilhabe
  • Ausgleich regionaler Benachteiligung.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Projekt ab.

Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Richten Sie Ihren Antrag online an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Details zum Programm

Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur
vom: 15.11.2021
Minister für Kultur und Vorsitzender des Stiftungsrates

Anträge können vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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Als professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

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