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AktivLand · Kulturstiftung ThüringenRichtlinie: Stand 20. Juli 2026

Stipendien der Kulturstiftung Thüringen

Als professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Stipendien an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater), Medienkunst und Bewegtbild, Musik und Literatur,

  • die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder
  • deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für eine hervorragende künstlerische Einzelleistung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben.

Ein Stipendium wird für die Dauer von 3 Monaten oder 6 Monaten in Höhe von 1.000 EUR pro Monat gewährt. Die Bewerbung ist nur für einen Zeitraum möglich. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume. 

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn

  • für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde,
  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
  • das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.

Details zum Programm

Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur
vom: 15.11.2021
Minister für Kultur und Vorsitzender des Stiftungsrates

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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