foerdermittel-experten – Fördermittel finden. Experten beauftragen.
AktivBund · BKMRichtlinie: Stand 22. Mai 2025

Verwendung und Auszahlung von Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Verwendung und Auszahlung von Referenzabsatzförderung
(§§ 109 bis 113 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
- Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -

Der Antrag auf Auszahlung der zuerkannten Referenzabsatzmittel muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt und rechtzeitig vor Kinostart bei der FFA eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Ähnliche Förderprogramme

Alle Programme
AktivBund · BKM

Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

ZuschussBundesweit
Details ansehen