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AktivLandRichtlinie: Stand 04. Mai 2020

SAB-Betriebsmitteldarlehen

Auf dieser Seite (7 Abschnitte)

Überblick

SAB-Betriebsmitteldarlehen

Ziel und Gegenstand

Die Sächsische AufbauBank unterstützt die Anschaffung von Betriebsmitteln in der Landwirtschaft.

Gefördert wird u.a. der Kauf von Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermitteln sowie Saat- und Pflanzgut.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz im Freistaat Sachsen.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss eine flächenbezogene Agrarzahlung oder Ausgleichsleistung erhalten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens 30.000 EUR.

Finanziert werden bis zu 100% der beantragten Direktzahlungen abzüglich zu zahlender Zinsen bzw. bis zu 80% der beantragten Flächenförderung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Das Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 15 Monaten.

Der Zinssatz wird bonitätsabhängig tagesaktuell festgelegt.

Die Rückzahlung einschließlich Zinsen erfolgt zum Zeitpunkt der Agrarzahlung direkt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme, in der Regel über die Hausbank, an die Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB) zu richten.

Quelle

Informationen der Sächsischen AufbauBank – Förderbank – (SAB), Stand Februar 2021.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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