Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Thüringen im non-formalen und informellen Bildungsbereich
vom: 31.07.2024
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
ThürStAnz 2024, 1281
Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind jeweils bis zum 31. März (für einen Projektbeginn im laufenden Kalenderjahr) oder bis zum 30. September (für einen Projektbeginn im folgenden Kalenderjahr) eines jeden Jahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
