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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 09. November 2023

Förderung im Rahmen „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“

Wenn Sie im Bereich der sozialen und technologischen Innovationen für eine nachhaltige Stadt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie beim Aufbau stadtregionaler Transformationscluster für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Gefördert werden Verbundprojekte, die sozial-innovative Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen identifizieren, in experimentellen Forschungsformaten entwickeln, erproben und erforschen. Hierzu veröffentlicht das BMFTR voraussichtlich alle 2 Jahre einen Förderaufruf. Diese spezifischen Förderaufrufe beziehen sich auf eines oder mehrere der folgenden Module:

  • Modul 1: Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen,
  • Modul 2: Soziale Innovationen für die „grüne“ Stadt,
  • Modul 3: Soziale Innovationen für nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadtkerne,
  • Modul 4: Soziale Innovationen für urbane Produktion, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz,
  • Modul 5: Soziale Innovationen für nachhaltige urbane Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen,
  • Modul 6: Zukunftsthemen für eine sozial-innovative und nachhaltige Stadtentwicklung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
  • Als Kommune können Sie normalerweise bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte
vom: 02.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.11.2023 B2

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger zunächst zu einem in den jeweiligen Förderaufrufen angegebenen Datum Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das Antragssystem „easy-online“ (siehe weiterführende Links) vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderaufruf Drohnengestützte soziotechnische Innovationen und Geschäftsmodelle für klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
vom 02.11.2023
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe sind bis spätestens 01.04.2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragssystem –easy-online– (siehe weiterführende Links) vorzulegen. In der 2. Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Der Förderaufruf bezieht sich insbesondere auf die Themen-Module 5 und 6 der oben genannten Rahmenbekanntmachung. Projekte müssen neben den Anforderungen dieses Aufrufs die Fördervoraussetzungen der Rahmenbekanntmachung erfüllen.

Weblink zum Förderaufruf

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 2.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.11.2023, B2.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Einrichtungen der Kommunen und Länder,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Forschungsverbund besteht aus mindestens 3 und nicht mehr als 6 Antragstellenden.
  • Ihr Forschungsverbund setzt sich unter anderem aus Akteuren der Wissenschaft aus verschiedenen Disziplinen, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammen.
  • Es ist mindestens eine Kommune und eine Hochschule/außeruniversitäre Forschungseinrichtung an dem Verbund beteiligt.
  • Die Antragstellenden bringen die Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen mit.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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