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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 28. April 2026

Förderung für Projekte zum Thema „Stärkung maritimer Sicherheit und Verbesserung des Schutzes maritimer Infrastrukturen“

Möchten Sie maritime Infrastrukturen vor Sabotage schützen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Verbundprojekte für die Sicherheit von Seewegen und Offshore-Anlagen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten.

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Sie arbeiten an einer Hochschule, in einer Forschungseinrichtung, einer Behörde oder einem Unternehmen? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in einem Verbundprojekt zur zivilen maritimen Sicherheit forschen. Ziel ist es, Seewege und kritische Infrastrukturen wie Offshore-Windenergieanlagen oder Unterseekabel besser zu schützen.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Projekte in verschiedenen Schwerpunktbereichen. Dazu zählt die KI-basierte Einsatzunterstützung für Rettungsteams. Auch robuste Verfahren zur Positionsbestimmung bei gestörten Satellitensignalen sind wichtig. Ein weiterer Fokus liegt auf unbemannten Systemen zur Überwachung über und unter Wasser. Ihre Projektergebnisse sichern die Versorgung der Bevölkerung und die Stabilität des internationalen Seehandels. Die Laufzeit der jeweiligen Vorhaben ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren angelegt.

Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab.

  • Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernimmt das Bundesministerium bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als Hochschule erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ihre Aufwände auf Ausgabenbasis (AZA).
  • Wenn Sie ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind, erhalten Sie bis zu 50 % Ihrer Kosten für industrielle Forschung auf Kostenbasis (AZK).
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzliche Aufschläge erhalten.

Leopoldina und Deutsche Forschungsgemeinschaft haben eine „Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ veröffentlicht (siehe weiterführende Links). Hochschulen sind aufgefordert, die Empfehlungen zu beachten und eigenverantwortlich umzusetzen. Insbesondere sind sie gehalten, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und die in der Empfehlung genannten Schritte einzuleiten. Gleiches gilt auch für die übrigen Zuwendungsempfänger.

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Stärkung maritimer Sicherheit und Verbesserung des Schutzes maritimer Infrastrukturen“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“
vom: 25.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.04.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie führen Ihr Vorhaben als Verbundprojekt mit mehreren Partnern durch.
  • Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie weisen eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung nach.
  • Sie nutzen Ihre Forschungsergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.
  • Sie beteiligen keine Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus Ländern der Staatenliste gemäß § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz am Vorhaben.
  • Sie haben noch nicht mit dem Projekt begonnen, bevor Sie den Förderantrag gestellt haben.
  • Sie nutzen für die Zusammenarbeit bevorzugt den Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn sich Ihr Unternehmen bereits in Schwierigkeiten befindet. Vorhaben sind ausgeschlossen, wenn die Ergebnisse außerhalb von Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz verwertet werden. Personen aus Ländern der einschlägigen Staatenliste dürfen keinen Einblick in die Forschungsprozesse erhalten.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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