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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 28. April 2026

 Förderung für ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen

Sie möchten Forschungsprojekte zu hybriden Bedrohungen vernetzen und deren Ergebnisse sichtbar machen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Koordination über 4 Jahre als Zuschuss.

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Sie arbeiten in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder einer Behörde– Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie bei einem wissenschaftlichen Begleitvorhaben zur Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihr Vorhaben. Ziel ist es, die Ergebnisse von Forschungsprojekten zusammenzuführen, zu vernetzen und an Politik, Wirtschaft sowie Gesellschaft zu kommunizieren. Sie entwickeln dafür eine Kommunikationsstrategie, richten partizipative Formate aus und etablieren ein Wissensmanagement. Sie können das Begleitvorhaben ausdrücklich als Einzelvorhaben durchführen.

Die Art Ihrer Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab:

  • Als Unternehmen erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss zu Ihren projektbezogenen Kosten auf Kostenbasis (AZK).
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie einen zusätzlichen Bonus erhalten.
  • Als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Behörde wird Ihr nichtwirtschaftliches Vorhaben auf Ausgabenbasis (AZA) gefördert. Das Bundesministerium kann hierbei bis zu 100 % Ihrer Ausgaben übernehmen.
  • Als Hochschule erhalten Sie bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %.

Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt bis zu 4 Jahre.

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ der Bundesregierung
vom: 17.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 17.04.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie unterhalten zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie sichern einen vertraulichen Umgang mit allen Daten und Informationen zu, die in den flankierten Forschungsvorhaben erhoben oder offengelegt werden.

Für Unternehmen:

  • Sie erfüllen die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Es liegt keine offene Rückforderungsanordnung der Europäischen Union (EU) gegen Sie vor.
  • Wenn Sie den Förderbonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen wollen, müssen die Voraussetzungen der Definition für kleine und mittlere Unternehmen der Europäischen Union (EU) erfüllt sein.

Für grundfinanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen:

  • Sie grenzen das beantragte Projekt klar von Ihren institutionell grundfinanzierten Aktivitäten ab.

Ausschlussgründe: Vorhaben, an denen Personen mit Staatsangehörigkeit eines Landes der Staatenliste nach § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beteiligt sind, können Sie nicht fördern lassen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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