Sie sind Privatperson und haben in Deutschland ein ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassenes batterieelektrisches Neufahrzeug der Klasse M1 oder ein förderfähiges Plug?in„Hybridfahrzeug gekauft oder geleast“ Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage beantragen, die mit einem nicht-halogenierten Kältemittel betrieben wird.
Sie möchten in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Wirtschaftsdüngervergärung investieren? Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Ihre Biogasanlage mit bis zu 300.000 EUR .
Wenn Sie als Kommune in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.